Was wird gefördert? | Klassische Filmdreharbeiten für Kino- oder Fernsehfilme, Serien in Stadt und Land Salzburg, Animation, digitale Herstellung, virtuelle Produktionen, Formate für Streamingdienste u.Ä., die Drehtage in Salzburg sowie Salzburger-Filmbrancheneffekte und gesamtwirtschaftliche Salzburg-Effekte aufweisen. Zudem muss es sich um ein kulturelles Projekt gemäß Art. 54 Abs. 2 der VO (EU) Nr. 651/2014 der EK handeln. |
Warum wird gefördert? | Die Förderung will einen Impuls für nationale wie internationale Film- und TV-Produzenten setzen, Land und Stadt Salzburg intensiv als traditionell bewährten Filmstandort zu nutzen. Ziel ist, durch Film- und Fernsehproduktionen für Salzburg einen möglichst hohen gesamtwirtschaftlichen Nutzen, insgesamt sowie speziell für die Filmbranche, zu erreichen. Nationale wie internationale, insbesondere jedoch die Salzburger Filmproduzenten, Regisseure, Drehbuchautoren und andere Filmschaffende sollen zur Überzeugung gelangen, dass sich Stadt und Land Salzburg als traditionelle und attraktive Filmproduktionsorte durch besondere Standortqualitäten auszeichnen. |
Wer wird gefördert? | Filmproduzenten und Drehbuchautoren (physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts), die eine Film- oder TV-Produktion im Land Salzburg mit einem gesamt- bzw. filmwirtschaftlichen Effekt durchführen. Neben dem gesamtwirtschaftlichen Effekt für Salzburg muss es auch einen "Salzburger Filmbranchen-Effekt" geben. |
Wie wird gefördert? | Obergrenzen des Direkt-Zuschusses:
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Wo wird gefördert? | Produktionen im Bundesland Salzburg, die einen möglichst hohen gesamtwirtschaftlichen Nutzen für Salzburg erwarten lassen. |
Wann wird gefördert? | Auszahlung des Zuschusses:
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Weiteres | Die Filmlocation Salzburg bietet folgende Services:
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